MEHR­FA­MI­LI­EN­HAUS IN HURDEN

Bau­herr­schaft: Pri­vat
Pla­nung: pmp-archi­tek­ten
Pla­nung: 2015 

Aus bau­recht­li­cher Sicht befin­det sich das Grund­stück in einer Land­haus­zo­ne II im soganann­ten Ufer­saum. Die­se Bau­zo­ne bringt erheb­li­che Ein­schrän­kun­gen wie Grenz- und Gewäs­ser­ab­stän­de, Stras­sen­ab­stän­de und eine sehr gerin­ge Aus­nüt­zungs­zif­fer mit sich. Die bau­recht­li­che Lage lässt ein recht­ecki­ges Gebäu­de mit einer Län­ge von ca. 20 m und einer Brei­te von ca. 5 m zu. Dies war natür­lich kei­ne zufrie­den­stel­len­de Vor­ga­be. Nach Rück­spra­che mit dem zustän­di­gen Bau­amt wur­de ein Kon­zept ent­wickelt, wel­ches eine Ver­rin­ge­rung der zuläs­si­gen Grenz­ab­stän­de von 10 m auf 7 m vor­sieht, jedoch  ohne die zuläs­si­ge Aus­nüt­zungs­flä­che, die Gebäu­de­hö­he und die Anzahl der Wohn­ein­hei­ten zu überschreiten. 

Wir haben das Ziel ver­folgt, mög­lichst viel Raum und Flä­che zu fin­den und sowohl einen sehr hoch­wer­ti­gen archi­tek­to­ni­schen Aus­druck als auch funk­tio­nell ein gutes  Ergeb­nis zu errei­chen. Wir haben Ent­wür­fe aus­ge­ar­bei­tet mit zwei Dach­for­men, der erste mit zwei Voll­ge­schos­sen und einem Atti­ka­ge­schoss und der zwei­te mit einem Steil­dach. Zwei Lösungs­an­sät­ze, wel­che die beson­de­re Grund­stücks­la­ge und die über­wäl­ti­gen­de See- und Berg­sicht  kon­zep­tio­nell mit­ein­an­der verbinden.